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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

gültig ab 1. Mai 2022

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) der Quidel Germany GmbH, Kornwestheim (nachfolgend "Quidel" genannt) gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Quidel an einen Kunden. Diese AGB gelten auch für alle Verkäufe und Lieferungen von Quidel Corporation, Quidel Ireland Ltd, Quidel France SARL und Quidel Italy SRL (im Folgenden auch "Quidel" genannt) an einen in Deutschland ansässigen Kunden sofern diese Verkäufe und Lieferungen von der Quidel Germany GmbH als Agent oder Handelsvertreter für eine der vorgenannten Quidel-Gesellschaften vermittelt wurden. Der Kunde erkennt mit seiner Bestellung oder mit der Annahme der Lieferung die Geltung der AGB an.

    2. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

    3. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Quidel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

    4. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

  2. Vertragsschluss

    1. Die Angebote von Quidel sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn ein Angebot wird einem individualisierten Kunden individuell mit Annahmefrist unterbreitet. Ein Vertrag kommt entweder durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Quidel zustande. Oder aber der Vertragsschluß erfolgt durch Lieferung der vom Kunden bestellten Ware. Oder aber der Vertragsschluß erfolgt durch die Annahme eines dem individualisierten Kunden individuell unterbreiteten und mit Annahmefrist versehenen Vertragsangebots. In allen Fällen des Zustandekommens eines Vertrages gelten diese AGB. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Quidel.

    2. Quidel behält sich alle Rechte an den Verkaufsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und den Mustern vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind Quidel auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von

      Quidel dürfen solche Unterlagen an Dritte weitergegeben werden.

    3. Der Außendienst von Quidel ist nicht berechtigt, Verträge abzuschließen, zu ändern, aufzuheben oder rechtsverbindliche Zusagen hinsichtlich des Liefergegenstandes oder sonstiger Konditionen zu machen.

    4. Die von Quidel in allgemeinen Angeboten oder in an Kunden gerichteten Angeboten angegebenen Preise bleiben für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ab dem Datum des Angebots gültig. Ziffer 2.1 bleibt hiervon unberührt.

  3. Lieferfristen und -termine

    1. Feste oder verbindliche Lieferfristen oder - termine bestehen nicht. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Quidel schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet oder bestätigt worden sind und der Kunde Quidel alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung oder dem Datum der Angebotsannahme des Kunden. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

    2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflußbereiches von Quidel liegende und von Quidel nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen entbinden Quidel für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Quidel berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. Quidel ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.

    4. Quidel kann aus begründetem Anlass in zumutbarem Umfang Teillieferungen vornehmen. Dies gilt nicht in den in Ziffer 3.6 genannten Fällen.

    5. Quidel behält sich die richtige und/oder rechtzeitige Selbstbelieferung wie folgt vor: Wird Quidel selbst nicht richtig und/oder rechtzeitig beliefert, obwohl Quidel bei dem eigenen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen der bestellten Ware aufgegeben hat und gegenüber diesem auch die eigenen vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, wird Quidel für die Dauer der nicht rechtzeitigen und/oder nicht richtigen Selbstbelieferung von der Leistungspflicht frei und kann überdies nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurücktreten. Quidel ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zum in Aussicht gestellten oder vereinbarten Lieferdatum unverzüglich zu unterrichten und wird jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden im Falle des Rücktritts unverzüglich erstatten. Ansprüche des Kunden gegen Quidel sind in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, Quidel hätten die fehlende eigene Lieferfähigkeit zu vertreten. Betrifft die nicht richtige und/oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nur einzelne Gegenstände einer einheitlichen Bestellung des Kunden, ist Quidel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Kunde schriftlich ein Interesse an der Teilerfüllung des Vertrages erklärt. Ist letzteres der Fall, wird Quidel vorbehaltlich in solchen Fällen getroffener individueller abweichender Vereinbarungen hinsichtlich der Gegenstände, die von der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung betroffen sind, von der Leistungspflicht dauerhaft frei, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von Quidel bedarf.

  4. Eigentums- und Gefahrübergang, Versand, Versicherungen

    1. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Produkte von Quidel ExW, (Lager Quidel, Otto- Hahn-Straße 4, 50354 Hürth) (Incoterms 2020) zur Abholung bereitgestellt. Sofern nicht anders vereinbart, versendet Quidel die Produkte an den Kunden mittels eines von Quidel bestimmten Spediteurs, Frachtführers oder einer sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Einrichtung.

    2. Sofern nicht anders vereinbart, gehen (i) die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte und (ii) das Eigentum an den Produkten auf den Kunden über, sobald Quidel die Produkte entweder dem Kunden oder aber dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer anderen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Einrichtung übergeben hat.

    3. Eine Warenversicherung wird von Quidel nur auf Anfrage und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er alle mit dem Transport verbundenen Risiken, einschließlich des Verlusts und der Beschädigung der Produkte, trägt.

    4. Für jede Lieferung von Waren einschließlich Reagenzien wird eine Versandkostenpauschale von EUR 25 zzgl. MwSt. fällig, wenn der Auftragswert EUR 250 netto zzgl. MwSt. nicht übersteigt. Dies gilt nicht bei Teil- oder Falschlieferungen. Übersteigt der Auftragswert EUR 250 netto zzgl. MwSt., wird keine Versandgebühr fällig.


  5. Preise, Zahlungsbedingungen

    1. Der Kunde zahlt die mit Quidel vereinbarten Preise. Sofern kein bestimmter Preis vereinbart wurde, steht es Quidel frei, diesen entweder nach billigem Ermessen zu bestimmen oder aber den Auftrag des Kunden oder aber den Vertrag zu stornieren. Quidel behält sich eine Preisanpassung für den Fall vor, dass eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als 4 Monate nach dem Vertragsdatum erfolgt. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

    2. Quidel ist jederzeit berechtigt, die Preise mit einer Frist von mindestens vier (4) Monaten zum Monatsende durch Erklärung gegenüber dem Kunden zu erhöhen. Ist der Kunde mit dieser Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab Zugang der Preiserhöhungserklärung mit einer weiteren Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende kündigen. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag nicht, so gelten die geänderten Preise nach Ablauf der von Quidel in der Preiserhöhungsmitteilung genannten Frist.

    3. Jede Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung auf ein angegebenes Bankkonto fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn Quidel über den Betrag vorbehaltlos verfügen kann.

    4. Soweit der Kunde nicht durch eine Mahnung von Quidel in Verzug gesetzt worden ist, kommt er in jedem Falle 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

    5. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Quidel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von

      8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per annum zu verlangen. Die

      Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

    6. Wird Quidel nach dem Vertragsabschluß die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, ist Quidel berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann Quidel unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

    7. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    8. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    9. Quidel kann eine Belieferung des Kunden von einer Vorauszahlung des Rechnungsbetrages brutto abhängig machen.

  6. Gewährleistung, Untersuchungspflicht

    1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

    2. Bei jeder Mängelrüge steht Quidel das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde Quidel notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Quidel kann von dem Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an Quidel auf Kosten von Quidel zurückschickt. Bei Rücksendungen sind die Geräte zu desinfizieren und die jeweiligen besonderen Gefahrenvorschriften zu beachten. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er Quidel zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen - z.B. Fahrt- und Monteurkosten oder Versandkosten - verpflichtet.

    3. Quidel ist berechtigt, gewährleistungspflichtige Mängel nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes zu beseitigen.

    4. Der Kunde wird Quidel die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

    5. Sofern Quidel Teile ersetzt hat, gehen die entfernten Teile in das Eigentum von Quidel über.

    6. Quidel übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder durch natürliche Abnutzung entstehen, sofern die Schäden nicht von Quidel zu vertreten sind.

    7. Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versendungs- und Arbeitskosten übernimmt Quidel, sofern der von dem Kunden beanstandete Mangel tatsächlich festgestellt wird.

    8. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den den mangelhaften Liefergegenstand betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen.

    9. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für neu hergestellte Liefergegenstände beträgt 12 Monate, für gebrauchte Liefergegenstände 6 Monate, jeweils seit dem Zeitpunkt der Ablieferung.

    10. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 7 etwas anderes vorsieht.

    11. Wenn und soweit in einer einem Produkt beigefügten Produktinformation oder Gebrauchsanleitung eine längere Gewährleistungsfrist als die in Ziffer 6.9 genannte für ein konkretes Produkt gewährt wird, so gilt zu Gunsten des Kunden die längere Verjährungsfrist.

    12. Teststreifen und Verbrauchmaterialien haben nur eine beschränkte Haltbarkeit oder aber ein Verfalldatum, die auf den Produktverpackungen bzw. in Produktinformationen oder Gebrauchsanleitungen genannt werden. Nach Ablauf des Haltbarkeits- oder Verfallsdatums dürfen die betreffenden Produkte nicht mehr verwendet werden.

  7. Schadensersatz und Haftungsbe- schränkung

    1. Quidel haftet auf Schadensersatz

      1. für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von Quidel oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden;

      2. für Schäden, die durch die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von

        Quidel oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, jedoch begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens;

      3. nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetz und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;

      4. für schuldhaft von Quidel oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Personenschäden.

    2. Ist keine der Fallgruppen aus Ziffer 7.1 erfüllt, haftet Quidel nicht auf Schadensersatz. Quidel haftet insbesondere nicht für die Folgen unsachgemäßer Veränderung oder Behandlung der Ware, bei medizinisch-technischen Geräten insbesondere nicht für durch Verwendung ungeeigneter Reagenzien verursachte Schäden oder für die Folgen mangelhafter Wartung durch den Kunden oder Dritte, sowie für Mängel, die auf normalem Verschleiß beruhen oder durch den Transport verursacht wurden.

    3. Die Ziffern 7.1 und 7.2 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und - minderung zu treffen.

  8. Spezifische Regelungen für Produkte und Dienstleistungen

    1. Für die Nutzung oder den Erwerb von Software gelten die Bestimmungen der Endnutzervereinbarungen (EULAs) für diese Software.

    2. Der Kunde darf die Produkte nur für seinen eigenen Gebrauch erwerben und, sofern nicht anders vereinbart, die Produkte nicht weiterverkaufen oder an Dritte weitergeben. Jegliche Ausfuhr der Produkte ist untersagt. Der Kunde sichert zu, dass er die Produkte bewertet hat und dass sie für die von ihm beabsichtigten Zwecke akzeptabel und klinisch geeignet sind.

    3. Zahlt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, so ist Quidel berechtigt, die Nutzung und/oder den Zugang zu Quidel-Waren oder Dienstleistungen einzuschränken oder zu beendigen.

    4. Alle Verkäufe und Vermietungen werden unter der Voraussetzung getätigt, dass die Marken, Handelsnamen und Originalverpackungen von Quidel nicht mißbräuchlich verwendet werden.

  9. Produkthaftung

    Veräußert der Kunde gelieferte Produkte in unveränderter Form oder nach Verbindung mit anderen Waren, so hat er Quidel im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Kunde für den die Haftung auslösenden Fehler gegenüber Dritten einzustehen hat.

  10. Gewerbliche Schutzrechte

    Bestimmt der Kunde anhand von Anweisungen, Informationen, Unterlagen, Entwürfen oder Zeichnungen, wie Quidel die zu liefernden Produkte herzustellen hat, so steht der Kunde dafür ein, dass Rechte Dritter, wie z.B. Patente, Gebrauchsmuster oder sonstige Schutz- und Urheberrechte, durch Quidel nicht verletzt werden. Der Kunde stellt Quidel von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer solchen Verletzung gegenüber Quidel geltend machen.

  11. Allgemeine Bestimmungen

    1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages und/oder dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Absatzes.

    2. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Wenn und soweit in einem Produkt beigefügten Produktinformationen oder Gebrauchsanleitungen Bedingungen enthalten bzw. aufgeführt werden, die von diesen AGB abweichen, so gehen die AGB vor, allerdings nicht in den in Ziffer 6.11 genannten Fällen.

    3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches einschließlich juristischer Personen und Handelsgesellschaften, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Köln. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. Quidel ist jedoch stets berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

    4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).